Andreas Graf
ÜBER MICH
Seit über 20 Jahren bin ich nun als Fahrschullehrer aller Klassen tätig. Seit Einführung der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Weiterbildung für Berufskraftfahrer sowie den Themen Ladungssicherung und Digitales Kontrollgerät. Auch bin ich als Dozent für die Berufskraftfahrer-Weiterbildung für LKW und Buslenker beim BFI tätig. In all diesen Jahren habe ich mir einiges an Wissen angeeignet, das ich an meine Kursteilnehmer weitergeben möchte.
Ich würde mich freuen, mit Ihnen arbeiten zu dürfen und freue mich über Ihre Anfrage.​
Andreas Graf
Fahrschullehrer aller Klassen
Zertifizierter Fahrtechniktrainer
Zertifizierter Prüfer für Lehrabschlussprüfungen "Berufskraftfahrer"
Dozent für die Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung C95, D95
Grundqualifikation
Weiterbildung C95, D95
Laut der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie sind alle Besitzer der Führerscheine C, C1 und D, die den Führerschein beruflich nutzen, verpflichtet, im Zeitraum von 5 Jahren 35 Stunden Fortbildung zu besuchen. Diese Regelung gilt für Führerschein D-Besitzer seit 01.09.2008 und für Führerschein C- und C1-Besitzer seit 01.09.2009.
Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für Berufskraftfahrer*innen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
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50 Min. C-Praxisprüfung
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50 Min. C95-Qualifikationsprüfung
Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009
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90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
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Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
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Ausnahmen:
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Abschleppfahrten durch KFZ-Techniker Gelegentliche Transporte im Bereich Verwaltungstechnik
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Transport von firmeneigenen Gütern
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Lenker mit einer Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C, die Fahrzeuge lenken, die mit anderen Lenkberechtigungen gelenkt werden dürfen
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Marktfahrer
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Mitarbeiter von Gartenbaubetrieben Kraftfahrzeuge, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
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Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständige Kräfte
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Kraftfahrzeuge, die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind („Mechaniker“)
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Rettungsdienst
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Wenn es sich bei der Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt.
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Die D95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:
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50 Min. D-Praxisprüfung
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50 Min. D95-Qualifikationsprüfung
Die D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008
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90 Min. D95-Qualifikationsprüfung
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Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
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Die Weiterbildung kann als ganzer Block, oder in Einzeltagen zu je sieben Stunden absolviert werden. Selbstverständlich organisiere ich diese Weiterbildung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!
Grundqualifikation
Weiterbildung C95
Berufskraftfahrer- Weiterbildungen nach EU Richtlinie 2003/59
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik
MODUL 2: Spritsparen
MODUL 3: Ladungssicherung + Güterverkehr
MODUL 4: Arbeitsrecht
MODUL 5: Humanfaktoren
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Teilnehmerkreis:
Alle, die den Führerschein C, C1 besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungs- Verordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.​
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Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB.
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Preis: € 140,- pro Teilnehmer und Modul.
Rabatt bei Gruppenbuchung möglich.
Grundqualifikation
Weiterbildung D95
Berufskraftfahrer- Weiterbildungen nach EU Richtlinie 2003/59
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MODUL 1: Fahrzeugtechnik
MODUL 2: Spritsparen
MODUL 3: Ladungssicherung + Personenverkehr
MODUL 4: Arbeitsrecht
MODUL 5: Humanfaktoren
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Teilnehmerkreis:
Alle, die den Führerschein D, D1 besitzen, diesen beruflich nutzen und verpflichtet sind, die Weiterbildung gemäß § 13 Grundqualifikations- und Weiterbildungs- Verordnung - Berufskraftfahrer GWB zu absolvieren.​
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Sie erhalten nach Absolvierung jedes Moduls eine Bescheinigung über eine Weiterbildung gemäß § 19b GütbefG / § 14c GelverkG / § 44c KflG iVm § 12 GWB.
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Preis: € 140,- pro Teilnehmer und Modul.
Rabatt bei Gruppenbuchung möglich.
Ladungssicherung
Aufgrund der Tatsache, dass mangelnde Ladungssicherung im Lkw jedes Jahr erhebliche Schäden an den transportierten Gütern, zahlreiche Personenschäden zum Teil mit Todesfolge sowie Schäden in der Umwelt verursacht, ist es unabdingbar, dass Verlader, Fahrer und Halter der Transportfahrzeuge vorhandene Regelwerke kennen und verinnerlicht haben. Diese Regeln berufen sich sowohl auf logistische Erfahrungswerte als auch auf physikalische Grundlagen. Verantwortlich für die Sicherheit sind stets Fahrer, Verlader und Halter des Fahrzeugs.
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Seminarziel
In diesem Seminar soll Ihnen wesentliches Wissen über die richtige Ladegutsicherung vermittelt werden und Tipps für die Praxis gegeben werden.
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Zielgruppe
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Spediteure
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Fahrer
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Versender
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Frächter
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Disponenten
Inhalte:
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Gesetzliche Grundlagen
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Fahrphysik
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Anforderungen an das Fahrzeug
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Zurrgurte und Zurrketten
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Formschlüssige und kraftschlüssige Ladegutsicherung, Hilfsmittel
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Unfallgeschehen und Schlussfolgerung
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Info und Anmeldung:
Termin und Ort auf Anfrage.
Preis auf Anfrage.
Selbstverständlich organisiere ich diese Weiterbildung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!
Digi-Tacho
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer (Lenker) lt. § 14 ASchG(ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) in der Arbeitszeit nachweislich zu unterweisen oder erforderlichenfalls von geeigneten Fachleuten unterweisen zu lassen
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Ich biete Ihnen Schulungen zu diesem Thema mit folgenden Inhalten an:
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EU-Sozialvorschriften
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Handhabung des Digitalen Kontrollgerätes und der Fahrerkarte
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Pflichten der Lenker:innen
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Dauer ca. 4 Stunden
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Info und Anmeldung:
Termin und Ort auf Anfrage
Preis auf Anfrage
Selbstverständlich organisiere ich diese Schulung auf Ihre Bedürfnisse angepasst, z.B. in Ihrem Unternehmen vor Ort. Sie bestimmen Datum, Zeit und Ort der Schulung und ich übernehme die professionelle Umsetzung!
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